Neue Gasprüfung für Camper: Sicherheit ab Juni 2025 Pflicht
Ab dem 19. Juni 2025 wird für alle Freizeitfahrzeuge, die mit festen Flüssiggasanlagen ausgestattet sind, eine neue Regelung in Kraft treten. Diese betrifft Wohnmobile, Wohnwagen und Caravans, die dann alle zwei Jahre eine gültige Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 vorweisen müssen. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung durchzuführen und soll sicherstellen, dass die Gasanlagen in einem einwandfreien Zustand sind. Bisher war die G-607-Prüfung nur in bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei der Nutzung der Gasheizung während der Fahrt, verpflichtend. Für Wohnanhänger war sie bis dato freiwillig.
Die neue Regelung wurde ins Leben gerufen, um das hohe Sicherheitsrisiko zu minimieren, das von alten oder unsachgemäß gewarteten Gasanlagen ausgeht. Flüssiggas kann im Camper-Betrieb äußerst praktisch sein, jedoch bergen defekte Anlagen ein erhebliches Gefahrenpotential. Die Gasprüfung bringt mehr Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten – Fahrzeughalter, Mitreisende, Nachbarn auf Campingplätzen und Rettungskräfte im Ernstfall. Bei der Gasprüfung wird die gesamte Flüssiggasanlage auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit überprüft, um Risiken wie Gaslecks oder sogar Explosionen zu vermeiden.
Die Kontrolle erfolgt nach den technischen Standards der DIN EN 1949 und des DVGW-Arbeitsblatts G 607, die genaue Anforderungen an Flüssiggasanlagen festlegen. Dabei werden Gasleitungen, Gasflaschen, Gasregler und Sicherheitsventile auf Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft.