Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft hat einen neuen Reformvorschlag für die Fluggastrechteverordnung EG261/2004 vorgelegt. Bei Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden sollen die Entschädigungen um bis zu 66 Prozent sinken — auf Kurzstrecken von 250 auf 83 Euro. Die Passagierrechteorganisation APRA nennt das eine faktische Aushöhlung der Drei-Stunden-Regel.

Was der neue Ratsvorschlag konkret bedeutet

Offiziell soll die bekannte Drei-Stunden-Regel bestehen bleiben: Wer mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt, behält seinen Entschädigungsanspruch. Nur: Die Höhe der Zahlung würde sich bei kurzen bis mittleren Verspätungen drastisch verändern.

Bei Kurzstreckenflügen — also Distanzen unter 1.500 Kilometern — kämen auf dich bei drei bis fünf Stunden Verspätung künftig nur noch 83 Euro zu. Bisher sind es 250 Euro. Das entspricht einer Kürzung von rund 67 Prozent. Erst ab sieben Stunden Verspätung würden die bisherigen Beträge wieder vollständig gelten.

APRA: „Ein schlechter Witz“

Tomasz Pawliszyn, Präsident der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), lässt kein gutes Haar an dem Entwurf. „Diesen Vorschlag als passagierfreundlichen Kompromiss zu bezeichnen, ist ein schlechter Witz“, sagt er. „Zwar bleibt die Drei-Stunden-Regel offiziell bestehen, in der Praxis würden Entschädigungen jedoch deutlich gekürzt werden. Dadurch verlieren viele Passagiere einen großen Teil des bisherigen Schutzes.“

Das Kernproblem laut APRA: 83 Euro decken nicht mal die Mehrkosten, die eine Verspätung typischerweise verursacht — Umbuchungsgebühren, verpasste Anschlüsse, ein zusätzlicher Hotelaufenthalt. Und kein Rechtsanwalt oder Fluggasthelfer-Dienst wie Flightright oder AirHelp kann einen Anspruch von 83 Euro wirtschaftlich sinnvoll durchsetzen, wenn die Airline ihn erstmal ablehnt. Das Recht auf dem Papier wäre also kaum noch das wert.

Auch bei Annullierungen droht eine Schwächung

Neben den niedrigeren Verspätungsentschädigungen soll laut dem Vorschlag auch der Anspruch bei Flugannullierungen eingeschränkt werden. Konkrete Details dazu sind noch nicht vollständig veröffentlicht — APRA kritisiert aber, dass Passagiere bei Flugausfällen künftig leichter ihren Entschädigungsanspruch verlieren könnten.

  • Formaler Entschädigungsanspruch ab 3 Stunden bleibt — Betrag sinkt bei 3–7 Stunden um bis zu 66 %
  • Bei Kurzstrecke 3–5 Stunden Verspätung: nur noch 83 statt 250 Euro
  • Automatisierte Antragsstellung soll eingeführt werden — ändert aber laut APRA nichts an den niedrigen Beträgen
  • Ansprüche bei Flugannullierungen sollen schwerer durchsetzbar werden
  • 83 Euro reichen nicht, um einen Rechtsanwalt oder Dienstleister einzuschalten

Europaparlament stellt sich quer

Für dich als Reisenden gibt es aber auch einen Grund, die Lage nicht sofort als verloren abzuhaken: Das Europäische Parlament hat den Reformvorschlag des EU-Ministerrates bislang abgelehnt. Parteiübergreifend stimmten die Abgeordneten gegen eine Schwächung der bestehenden Schutzrechte — eine klare Ansage in Richtung Rat.

Aktuell laufen die sogenannten Trilogverhandlungen, bei denen Rat, Parlament und EU-Kommission gemeinsam nach einem Kompromiss suchen. Das Ergebnis ist offen. Der Zeitdruck ist hoch — die zyprische Präsidentschaft läuft aus, und ein abgeschlossener Trilog ist noch nicht in Sicht.

Was du jetzt wissen solltest

Solange die Trilogverhandlungen laufen und kein Kompromiss beschlossen ist, gilt die aktuelle Verordnung EG261/2004 unverändert. Wer also in den nächsten Wochen fliegt und eine Verspätung von mehr als drei Stunden kassiert, hat weiterhin Anspruch auf die bisherigen Beträge — 250 Euro auf Kurzstrecke, 400 Euro auf Mittelstrecke, 600 Euro auf Langstrecke.

Ändert sich das durch eine neue Verordnung, wird es eine Übergangsfrist geben. Bis dahin lohnt sich jede Verspätung zu dokumentieren: Boarding-Pass aufheben, Ankunftszeit am Zielort notieren, Kosten durch die Verspätung belegen. Dienste wie Flightright, AirHelp oder EUclaim übernehmen die Durchsetzung auf Erfolgsbasis — gerade bei den aktuellen 250 Euro ist das wirtschaftlich für alle Seiten sinnvoll. Bei 83 Euro würde das Modell kippen.

Ob der neue Ratsvorschlag tatsächlich Gesetz wird, hängt jetzt vom Europäischen Parlament ab. Dessen bisherige Haltung ist eindeutig — aber Trilog-Verhandlungen haben schon öfter überraschende Kompromisse hervorgebracht. Es lohnt sich, die Entwicklungen im Blick zu behalten.

HÄUFIGE FRAGEN

Was ändert sich bei der Drei-Stunden-Regel für Fluggäste?

Formal bleibt der Anspruch ab drei Stunden Verspätung bestehen. Praktisch sollen die Entschädigungen bei Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden aber um bis zu 66 Prozent sinken — bei Kurzstrecken von 250 auf 83 Euro.

Wie hoch wäre die Entschädigung bei einem verspäteten Kurzstreckenflug künftig?

Nach dem aktuellen Ratsvorschlag würden Passagiere bei Kurzstreckenflügen mit drei bis fünf Stunden Verspätung nur noch 83 Euro statt der bisherigen 250 Euro erhalten.

Was ist die Verordnung EG261/2004?

Die EU-Fluggastrechteverordnung EG261/2004 regelt Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen, -annullierungen und Überbuchungen. Sie gilt für alle Flüge ab einem EU-Flughafen sowie für EU-Fluggesellschaften weltweit.

Wer verhandelt gerade über die Reform der Fluggastrechte?

Derzeit laufen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament. Die zyprische Ratspräsidentschaft hat dabei einen neuen Kompromissvorschlag eingebracht.

Was sagt das Europäische Parlament zu den geplanten Kürzungen?

Das Europäische Parlament hat den Reformvorschlag des EU-Ministerrates bereits abgelehnt — parteiübergreifend stimmten die Abgeordneten gegen eine Schwächung der bestehenden Fluggastrechte.
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