Schon mal überlegt, dass die Reiserücktrittsversicherung bei persönlichen Stimmungsschwankungen oder bloßer Unlust nicht einspringt? Ja, tatsächlich sind Gründe wie finanzielle Sorgen oder die Angst vor der Reise keine gültigen Stornogründe. Das bedeutet: Einfach absagen, weil Du gerade keine Lust hast oder unsicher bist – dafür gibt es keinen Schutz.
Außerdem spielt der Zeitpunkt eine große Rolle. Weißt Du schon vor Abschluss der Versicherung von einem Ereignis, das dich stören könnte, zahlt die Versicherung ebenfalls nicht. Oder anders gesagt: Wenn die Krankheit schon vor dem Vertragsabschluss bekannt war, bist Du meistens auf Dich allein gestellt. Dasselbe gilt für psychische Leiden – ohne ärztlichen Nachweis bleibt der Rücktritt unversichert.
Ein Beispiel aus eigener Erfahrung: Meine Freundin musste ihre Reise wegen einer unerwarteten Schwangerschaft absagen – das hätte die Versicherung wohl nicht gedeckt, da die Schwangerschaft erst nach Vertragsabschluss festgestellt wurde. So genau wird da hingeschaut! Ganz ähnlich verhält es sich mit Naturkatastrophen oder Reisewarnungen: Tritt so etwas auf, das im Vertrag nicht explizit als versichert genannt ist, kannst Du zwar verunsichert sein – aber leider kein Geld zurückbekommen.
Ein Tipp zum Schluss: Schau dir die Bedingungen genau an und klär’ lieber vorher ab, was wirklich gilt. Denn jede Police hat ihre eigenen Feinheiten – und manchmal verstecken sich Ausschlüsse an Stellen, an denen man sie gar nicht erwartet.