Fakt ist: Drei Wochen Urlaub einfach so untersagen? Das geht nicht ohne triftigen Grund. Dein gesetzlicher Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr steht dir nämlich zu, und zwar fest verankert im Bundesurlaubsgesetz. Klar, der Chef hat ein Wörtchen mitzureden, wenn du deinen Urlaub planst – aber das bedeutet nicht, dass er willkürlich darüber entscheiden darf.
Stell dir vor, es herrscht gerade Hochbetrieb oder akute Personalnot im Laden – dann kann es sein, dass dein Wunsch für drei Wochen am Stück schwieriger wird. Doch selbst in solchen Fällen erwartet dich nicht einfach ein „Nein“ ohne Alternative. Hersteller oder Agenturen müssen dir nämlich einen anderen Zeitraum vorschlagen, damit du dennoch abschalten kannst. Und apropos Abschalten: Falls alle deine Kollegen auf einmal weg wären, wird das auch kritisch gesehen, denn der Betrieb muss ja irgendwie weiterlaufen.
Übrigens: Ein generelles Urlaubsverbot für alle Mitarbeiter ist eher selten erlaubt – es sei denn, es gibt offiziell angekündigte Betriebsferien, die vorher allen klar kommuniziert wurden. Ansonsten sollte deine Urlaubsanfrage fair behandelt werden und eine Ablehnung immer begründet sein. Im Zweifelsfall hilft ein offenes Gespräch oft mehr als starre Regeln. Übrigens: Wenn mal Streit entsteht, kannst du sogar rechtliche Schritte erwägen – aber meistens klappt’s besser mit einem Kompromiss.