Vier Urlaubstage im Jahr – das klingt vielleicht erst mal wenig, aber für einen Minijob mit nur einem Arbeitstag pro Woche ist das tatsächlich der gesetzliche Mindestanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz richtet sich ja nach einer 6-Tage-Woche mit 24 Werktagen Urlaub; wird die Arbeit auf einen Tag pro Woche heruntergebrochen, rechnet man eben anteilig und landet bei diesen vier Tagen.
Wichtig ist übrigens: Diese Urlaubstage verfallen nicht einfach zum Jahresende. Meist hast du bis zum 31. März des kommenden Jahres Zeit, sie zu nehmen – es sei denn, dein Vertrag sagt etwas anderes. Und bevor du jetzt denkst, dass man so ein bisschen „zwischen Tür und Angel“ Urlaub beantragen kann, lohnt es sich echt, rechtzeitig mit dem Chef oder der Chefin zu sprechen. Denn auch wenn dein Job klein ist, gilt das Recht auf Urlaub genau wie bei Vollzeitkräften.
Der Verdienst darf übrigens nicht über 520 Euro im Monat liegen – sonst wärst du kein Minijobber mehr und die Regelungen könnten anders sein. Falls du mal unsicher bist, ob alles korrekt läuft oder dein Arbeitsvertrag noch Extras anbietet, können Betriebsrat oder Gewerkschaft gute Anlaufstellen sein. Es lohnt sich halt immer, den Überblick zu behalten – egal wie klein der Job auch ist.