4 Wochen krank, dann Urlaub, dann wieder krank?
Wie du deinen Urlaub retten kannst, wenn du nach der Krankheit direkt wieder ausfällst
Wenn Du vier Wochen krank geschrieben warst, anschließend in den Urlaub gehst und danach erneut krank wirst, müssen einige Aspekte beachtet werden. Zunächst einmal beeinflusst die Krankheitsphase vor dem Urlaub Deinen Urlaubsanspruch nicht direkt. Dein Urlaubsanspruch bleibt bestehen, es sei denn, Du bist langfristig arbeitsunfähig krank.
Während des Urlaubs tritt jedoch eine entscheidende Regelung in Kraft: Solltest Du während Deines Urlaubs krank werden und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen, werden diese Krankheitstage nicht als Urlaubstage gewertet. Stattdessen gilt der Urlaub dann offiziell als unterbrochen, und die Krankheitstage werden als Arbeitsunfähigkeitstage gezählt. Dadurch verlierst Du also keine Urlaubstage, die dann später nachgeholt werden können.
Nach Beendigung Deiner Urlaubszeit und einer erneuten Krankmeldung gelten ähnliche Grundsätze wie zuvor. Die neuen Krankheitstage werden normal gezählt und führen, je nach Länge und Häufigkeit, gegebenenfalls zu einer erneuten Krankschreibung. Das bedeutet konkret: Wirst Du direkt nach dem Urlaub wieder krank, musst Du Dich erneut arbeitsunfähig melden und Deine Krankheit von einem Arzt bescheinigen lassen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Lohnfortzahlung. Arbeitgeber müssen in der Regel für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten, wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt. Werden verschiedene Krankheitsbilder attestiert, beginnt die Frist für die Lohnfortzahlung neu. Ein nahtloser Übergang von Krankheit zu Urlaub und zurück zur Krankheit kann also sowohl für Dich als auch für Deinen Arbeitgeber komplex sein, da sowohl arbeitsrechtliche als auch versicherungsrechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden müssen.