Schon gewusst? In Deutschland hast Du gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr – und solltest Du davor etwa vier Wochen krankgeschrieben gewesen sein, bleibt Dein Urlaubsanspruch dennoch unangetastet. Wichtig ist nur: Erkrankt Du während des Urlaubs erneut, kannst Du diese Krankheitstage vom Urlaub abziehen, sofern Du das direkt meldest und ein ärztliches Attest vorlegst. Sonst zählt es sonst als ganz normaler Urlaub, was ja irgendwie schade wäre.
Übrigens musst Du nicht sofort alle Urlaubstage verbrauchen – meist verfallen sie erst nach etwa 15 Monaten, wenn keine Krankheit im Spiel ist. Sollte Deine Erkrankung aber länger dauern, sieht das anders aus. Die Krankenkasse springt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mit Krankengeld ein – das Ganze kann dann bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren laufen! Klingt kompliziert? Stimmt, deshalb ist es so wichtig, dass Du Deinen Arbeitgeber und die Krankenkasse auf dem Laufenden hältst, damit keine Ansprüche verloren gehen.
Was ich persönlich etwas überraschend fand: Auch wenn Du gleich nach dem Urlaub wieder krank wirst, musst Du das richtig melden und attestieren lassen – sonst wird’s tricky mit der Lohnfortzahlung. So ein nahtloser Übergang von Krankheit zu Urlaub und zurück zur Krankheit fühlt sich manchmal an wie eine Gratwanderung zwischen Bürokratie und Deinem Recht auf Erholung. Aber hey, mit der richtigen Kommunikation vermeidest Du viele Ärgernisse.