Wie viel Urlaub bei 1-Tage-Woche?
Urlaubsanspruch bei Teilzeit: So berechnen Sie Ihre freien Tage korrekt
Bei einer 1-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch in Deutschland vier Tage pro Kalenderjahr. Dieser Berechnung liegt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zugrunde, das den jährlichen Mindesturlaub auf 24 Werktage festlegt, bei einer sechstägigen Arbeitswoche. Für Teilzeitbeschäftigte, die weniger als sechs Tage pro Woche arbeiten, wird der Urlaub anteilig berechnet.
Hier ein einfaches Rechenbeispiel: Arbeitest du einen Tag pro Woche, teilst du die 24 Werktage durch sechs und multiplizierst das Ergebnis mit den Tagen, die du pro Woche arbeitest. Also: 24 / 6 x 1 = 4 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr. Das ergibt für dich vier Urlaubstage bei einer 1-Tage-Woche.
Dieser Mindestanspruch kann durch tarifliche oder betriebliche Regelungen erweitert werden. In einigen Betrieben wird mehr Urlaub gewährt, als das Gesetz vorschreibt. Zudem spielen auch Betriebsvereinbarungen und spezielle Arbeitsverträge eine Rolle. Individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den gesetzlichen Mindesturlaub ebenfalls überschreiten, müssen jedoch mindestens die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Wichtig ist außerdem, dass der Urlaubsanspruch nicht automatisch verfällt. Solltest du den Urlaub nicht im laufenden Kalenderjahr nehmen können, darf er in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Danach jedoch verfällt er, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, warum der Urlaub nicht genommen werden konnte.
Zusammengefasst: Bei einer 1-Tage-Woche stehen dir gesetzlich mindestens vier Urlaubstage im Jahr zu. Zusätzliche Urlaubstage können durch betriebliche oder individuelle Regelungen hinzukommen.