Wie schnell darf man in Belgien fahren?
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Belgien: Was Sie wissen müssen
In Belgien variiert die erlaubte Höchstgeschwindigkeit je nach Straßentyp und städtischem Umfeld. Innerorts ist grundsätzlich ein Limit von 50 km/h festgesetzt. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer - Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen. Tritt man aus dem städtischen Gefüge heraus, erweitert sich der Spielraum: Auf Landstraßen darfst Du bis zu 70 km/h oder, abhängig von der Beschilderung, manchmal sogar bis zu 90 km/h fahren. Die Autobahnen in Belgien erlauben eine Spitzengeschwindigkeit von 120 km/h. Hier entfaltet sich die Freiheit des Fahrens, natürlich immer im Rahmen der Verkehrssicherheit.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die eines besonderen Augenmerks bedürfen. In zahlreichen Städten und Gemeinden werden sogenannte "Zonen 30" eingerichtet, insbesondere in dicht besiedelten oder schulnahen Bereichen. Wie der Name schon sagt, ist hier eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben. Außerdem ist die Einführung von "Zonen 20" in Fußgängerzonen ein weiteres Mittel, um die Sicherheit und Lebensqualität in urbanen Räumen zu erhöhen.
Beachtet werden sollte zudem, dass bei widrigen Wetterverhältnissen wie starkem Regen, Nebel oder Schnee die vorgegebenen Geschwindigkeitslimits entsprechend anzupassen sind, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Hier wird von den Fahrzeugführenden erwartet, dass sie ihre Geschwindigkeit selbstständig den gegebenen Umständen anpassen, auch wenn dies bedeutet, unterhalb der festgesetzten Höchstgeschwindigkeiten zu bleiben.
Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Tatsache gelegt werden, dass die Geschwindigkeitsüberwachung in Belgien streng gehandhabt wird. Mittels fest installierter sowie mobiler Radargeräte wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften überwacht. Geschwindigkeitsübertretungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Darum ist es ratsam, stets das Tempo den Gegebenheiten und den rechtlichen Vorgaben entsprechend zu wählen.