Etwa 70 Prozent vom Bruttogehalt – so viel bekommst du von der Krankenkasse als Krankengeld, wenn deine Erkrankung länger als sechs Wochen dauert. Ehrlich gesagt ist es nicht gerade der berühmte Luxusbetrag, denn meistens liegt das unter 90 Prozent deines Nettogehalts. Deshalb wirkt der Wunsch nach Erholung nach so einer langen Phase ziemlich nachvollziehbar. Aber Achtung: Urlaub kannst du während einer bestehenden Krankheit nicht einfach so nehmen, denn das gilt rechtlich als problematisch. Urlaub setzt voraus, dass du arbeitsfähig bist – sonst wird’s kompliziert.
Passiert es dann doch, dass du nach dem Urlaub nochmal krank wirst, solltest du am besten sofort ein ärztliches Attest vorlegen. Sonst riskierst du, dass die Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld ablehnt – das hat schon einige ziemlich genervt. Falls deine Beschwerden während des Urlaubs auftreten oder wieder aufflammen, hast du übrigens das Recht, die Krankheitstage nicht auf deinen Urlaub anzurechnen. Bedeutet: Du verlierst keine Urlaubstage, nur weil die Erkältung dich in den Ferien erwischt hat.
Noch was: Die genaue Handhabung kann etwas unterschiedlich sein – je nachdem, was in deinem Arbeitsvertrag steht oder wie dein Arbeitgeber tickt. Ein bisschen Vorwissen schadet da nicht; besser vorher mal nachfragen, bevor du eine Auszeit planst und plötzlich alles anders läuft als gedacht. So bleibt dir mehr Raum fürs Durchatmen und zugleich ein gutes Gefühl bei deinem Urlaubsanspruch.