6 Wochen krank, dann Urlaub, dann wieder krank?

Was du beachten musst, wenn du zwischen Krankheit und Urlaub hin- und herpendelst

Auf dem Bild sind mehrere Koffer und Bücher zu sehen, die übereinander gestapelt sind. Die Koffer haben verschiedene Farben wie grün, blau, rot und gelb und zeigen unterschiedliche Designs. Neben den Koffern befinden sich auch einige Stapel Bücher sowie ein kleines Glas. Die gesamte Szene vermittelt einen nostalgischen Eindruck, als wäre sie in einer alten Umgebung oder auf einem Reisemarkt entstanden. Dieser Anblick könnte an eine Zeit erinnern, in der man oft reist, vielleicht nach sechs Wochen krank, dann Urlaub und dann wieder krank.

Wenn jemand sechs Wochen krank ist, dann Urlaub nimmt und danach wieder krank wird, kann das verschiedene Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch und die Entgeltfortzahlung haben. Gemäß deutschem Arbeitsrecht bleibt der Urlaubsanspruch weiterhin bestehen, auch wenn jemand krankgeschrieben ist. Denn selbst während einer Arbeitsunfähigkeit erwirbt der Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch.

Interessant wird es, wenn die Krankheit während des Urlaubs fortdauert oder wieder eintritt. Wird jemand während des Urlaubs krank, so hat man, laut § 9 Bundesurlaubsgesetz, das Recht, die Krankheitstage nicht auf den Urlaub anrechnen zu lassen. Das bedeutet, die Krankheitstage verlängern nicht automatisch den Urlaub, aber sie mindern eben auch nicht die Anzahl der verbleibenden Urlaubstage.

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gestaltet sich hingegen etwas komplexer. Grundsätzlich gibt es eine gesetzliche Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Endet die erste Krankheitsphase direkt vor dem Urlaub, beginnt nach dem Urlaub ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum der Entgeltfortzahlung, sofern es sich um eine neue Krankheit handelt. Gibt es jedoch einen unmittelbaren Zusammenhang oder eine Verschlechterung der bestehenden Krankheit, zählt dies als derselbe Krankheitsfall. Dann wird der Fortzahlungszeitraum nicht neu gestartet.

Wichtig ist auch die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers. Ärzte und Arbeitgeber müssen informiert werden. Atteste sind notwendig, um diese Rechte geltend zu machen. Denn im Ernstfall kann Unklarheit über die Krankheitstage und Urlaubsansprüche zu Missverständnissen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Abenteuerlich wird es, wenn sich jemand eine sogenannte "Krankfeier" erlaubt, was strengstens untersagt und sanktioniert wird.

In besonderen Fällen oder Unsicherheiten rund um Entgeltfortzahlung und Urlaubsanspruch kann die Rücksprache mit Fachanwälten für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft lohnenswert sein.



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