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Verpass den Flug wegen Bahn? So sieht das Gericht deine Chancen wirklich!

Check, wann du wirklich Anspruch auf Ersatz hast, was das Urteil bedeutet und wie du teuere Fehler vermeidest.

Ein heller, eleganter Bahnhof mit hohen Fenstern, großen Pflanzen und Menschen, die sich in der Eingangshalle bewegen.
Check, wann du wirklich Anspruch auf Ersatz hast, was das Urteil bedeutet und wie du teuere Fehler vermeidest.

Verpass den Flug wegen Bahn? So sieht das Gericht deine Chancen wirklich!

Das Urteil aus Koblenz hat jüngst für ziemlich viel Aufsehen gesorgt: Das Landgericht (Az. 16 O 43/24) lehnte eine Forderung auf 50 Prozent des Reisepreises ab, nachdem ein Ehepaar wegen Zugausfällen und verpasster Anschlüsse den Check‑in für eine Nordeuropa‑Kreuzfahrt nicht mehr erreicht hatte. Kurz gesagt: Wer mit einem Rail&Fly‑Ticket nur vermittelt zum Flughafen fährt, sitzt nach dieser Entscheidung nicht automatisch am längeren Hebel. Ich fand das Urteil beim ersten Lesen ziemlich kalt — vor allem, wenn man sich vorstellt, wie die beiden am Bahnhof in Halle gestanden haben, Koffer, Vorfreude und dann Chaos auf der Strecke.

Wenn man tiefer in die juristische Materie schaut, wird es komplizierter. Entscheidend ist offenbar, wer die Zugfahrt tatsächlich schuldet und ob die Bahn für die Verspätung verantwortlich ist. Grobe Fahrlässigkeit gegenüber der Bahn nachzuweisen, ist nach meiner Erfahrung und dem, was das Gericht betont hat, schwer. Extremere Fälle wie Streiks, Unwetter oder Sabotage fallen meist unter „außergewöhnliche Umstände“ und schließen Entschädigungen aus. Ein kleiner, aber wichtiger Punkt, den du dir merken solltest: Bei vorhergesagter Verspätung von mehr als 60 Minuten kannst du von der Fahrt zurücktreten und dein Ticket erstatten lassen — das ist manchmal ein echter Retter in letzter Minute.

Für Reisende mit Pauschalreise ist die Lage wieder anders: Bucht der Veranstalter Zug und Flug als eine zusammenhängende Leistung und organisiert die Zugverbindung selbst, können Ansprüche gegen ihn entstehen — aber auch hier sind die Hürden hoch und der Nachweis oft knifflig. Rail&Fly als bloße Vermittlung ist kein Freifahrtschein für Entschädigungen. Falls du also demnächst eine kombinierte Reise planst, check am besten die Vertragsunterlagen ganz genau: Steht dort „organisiert“ oder nur „vermittelt“? Das ist nicht nur Paragraphenreiterei, das kann im Ernstfall über hunderte Euro entscheiden.

Was du konkret mitnehmen kannst:Plane größere Zeitreserven ein, wenn du Bahn und Flieger kombinierst — lieber eine Stunde mehr als zu wenig. Übernachte, wenn’s geht, in Flughafennähe bei sehr frühen Abflügen oder bei Reisen, die du auf keinen Fall verpassen darfst. Dokumentiere Verspätungen sofort (Fotos von Anzeige, Screenshots, Zeugen), denn Beweise können später Gold wert sein. Ich persönlich habe nach dieser Entscheidung angefangen, kritische Verbindungen doppelt zu prüfen und oft einen Plan B parat zu haben — nicht elegant, aber spart den schlimmsten Ärger. Und wer weiß, vielleicht löst das Koblenzer Urteil eine breite Debatte aus und bringt mehr Klarheit für alle, die Bahn und Flug kombinieren wollen.

TH

Thomas Harnisch

Reiseblogger

Thomas Harnisch ist leidenschaftlicher Reiseblogger und Gründer von weloveurlaub.de. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Reisebranche teilt er seine Expertise und Insider-Tipps, um Ihnen unvergessliche Urlaubserlebnisse zu ermöglichen. Mehr über Thomas →