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Streik am Flughafen: So schützt dich das Gesetz

Was du wissen musst, um stressfrei durch den Reisechaos zu kommen.

Ein belebter Flughafen mit einem großen, modernen Terminalgebäude ist abgebildet. Über dem Terminal fliegt ein Flugzeug in niedriger Höhe. Eine Vielzahl von Menschen bewegt sich auf dem Platz vor dem Gebäude, während einige Geschäfte und Informationsstände sichtbar sind. Im Hintergrund ragt ein Kontrollturm empor, und die Wolken am Himmel deuten auf wechselhaftes Wetter hin. Die Atmosphäre wirkt geschäftig und dynamisch, was die Hektik eines Flughafens widerspiegelt.
Was du wissen musst, um stressfrei durch den Reisechaos zu kommen.

Streik am Flughafen: So schützt dich das Gesetz

Aktuell kommt es an deutschen Flughäfen wie in München, Köln und Düsseldorf aufgrund von Warnstreiks zu erheblichen Störungen im Flugverkehr. Viele Reisende erleben Flugausfälle und Verspätungen, was ihre Reisepläne durcheinanderbringen kann. Passagiere haben jedoch bestimmte Rechte, die durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt sind.

Wenn ein Flug aufgrund eines Streiks ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, eine Ersatzbeförderung zum Zielort anzubieten. Oft geschieht dies automatisch, indem Passagiere auf einen anderen Flug umgebucht werden oder ihr Ticket gegen eine Bahnfahrt eingetauscht wird, besonders bei innerdeutschen Flügen. Bei längeren Wartezeiten am Flughafen müssen die Airlines ihren Passagieren auch Getränke und Mahlzeiten bereitstellen und können gegebenenfalls auch eine Hotelunterbringung anbieten.

Sollte dein Flug mehr als fünf Stunden verspätet oder komplett gestrichen werden, hast du das Recht, dein Ticket zurückzugeben und eine Erstattung des Ticketpreises zu fordern. Hierbei sind keine Gutscheine zu akzeptieren, und die Airline darf keine Bearbeitungsgebühren einbehalten. Obwohl Streiks häufig als außergewöhnliche Umstände eingestuft werden, gibt es Ausnahmen. Wenn das Airline-Personal streikt und die Airline hätte etwas dagegen tun können, steht dir unter bestimmten Umständen sogar eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Für alle Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Bei Streiks, die nicht das Airline-Personal betreffen, könnte die Frage der Verantwortung fraglich sein, dennoch sind sie verpflichtet, sich um Ersatzbeförderung und Betreuung zu kümmern.

TH

Thomas Harnisch

Reiseblogger

Thomas Harnisch ist leidenschaftlicher Reiseblogger und Gründer von weloveurlaub.de. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Reisebranche teilt er seine Expertise und Insider-Tipps, um Ihnen unvergessliche Urlaubserlebnisse zu ermöglichen. Mehr über Thomas →