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eDreams ODIGEO gewinnt Urteil gegen Ryanair: Verbraucher geschützt

Lies, wie ein Gericht deine Rechte bei Rückerstattungen stärkt — keine bösen Gebühren mehr, wie das geht.

Blick über eine malerische Stadt mit roten Dächern, Kirchen und Fluss im Hintergrund, bei Sonnenuntergang.
Lies, wie ein Gericht deine Rechte bei Rückerstattungen stärkt — keine bösen Gebühren mehr, wie das geht.

eDreams ODIGEO gewinnt Urteil gegen Ryanair: Verbraucher geschützt

Der neueste Schlag gegen Ryanair trifft mitten ins Getümmel: Das Landgericht Hamburg hat dem Online-Reiseunternehmen eDreams ODIGEO Recht gegeben und eine Geldstrafe verhängt, weil die Airline eine im Mai 2025 erlassene einstweilige Verfügung schlicht ignorierte. Für mich liest sich das wie ein klarer Weckruf — Richter monierten, Ryanair habe über die nötigen Ressourcen verfügt, um die beanstandeten Geschäftsbedingungen sofort zu entfernen, entschied sich aber bewusst dagegen. Technische Probleme als Ausrede? Die Kammer ließ das nicht durchgehen und verwies explizit darauf, dass die behaupteten Hindernisse nicht außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft lagen; laut Urteil hält die Missachtung der Anordnung bis heute an.

Neben der Ahndung der Zuwiderhandlung fällte das Gericht auch inhaltliche Entscheidungen: Zentrale Klauseln zur sogenannten „nicht erstattungsfähigen“ Tarifpolitik sind rechtswidrig, ebenso Gebühren, mit denen Steuererstattungen praktisch blockiert werden sollen. Kurz gesagt, Regeln, die KundInnen bei Stornierung oder Nichtbeförderung leer ausgehen lassen oder nur gegen Extrazahlung Rückerstattungen zulassen, hat das Gericht für unwirksam erklärt. Für Reisende bedeutet das konkret: Wer bislang mit undurchsichtigen Gebühren konfrontiert war, hat jetzt stärkere Argumente in der Hand, Ansprüche gegenüber Ryanair durchzusetzen — zumindest juristisch gesehen.

Der Hamburger Beschluss reiht sich in eine länderübergreifende Serie von Verfahren gegen die Airline ein. In Italien kassierte Ryanair im Dezember 2025 eine Geldbuße von rund 255–256 Millionen Euro durch die Wettbewerbsbehörde AGCM, in Spanien summierten sich Strafen auf etwa 108 Millionen Euro unter anderem wegen Verstößen gegen Verbraucherrechte und Vorwürfen der Diffamierung gegenüber eDreams ODIGEO, und in Frankreich gab es bereits frühere Verurteilungen wegen Missachtens europäischer Fluggastrechte. eDreams, zu dessen Portfolio in Deutschland Marken wie Opodo gehören, nutzt die Hamburger Entscheidung, um europäische Institutionen zum Einschreiten aufzurufen; General Counsel Guillaume Teissonnière spricht von einem „vorsätzliches[n] Muster der Behinderung“ und drängt auf konsequente Durchsetzung von Verbraucherrechten und fairem Wettbewerb.

Mich macht diese Entwicklung optimistisch, auch wenn noch Fragen offen bleiben: Werden EU-Behörden nun einheitlich durchgreifen oder streckt sich das Ganze weiter in nationale Prozesse? Für Reisende heißt das praktische Umsetzungsspiel: Belege sammeln, Zahlungsnachweise sichern und bei widersprüchlichen Vertragsklauseln nicht sofort klein beigeben. Irgendwo zwischen Gerichtssaal und Flughafenschlange zeichnet sich gerade eine Verschiebung ab — hoffentlich zugunsten der Passagierinnen und Passagiere, die am Ende oft die Zeche zahlen müssen.

TH

Thomas Harnisch

Reiseblogger

Thomas Harnisch ist leidenschaftlicher Reiseblogger und Gründer von weloveurlaub.de. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Reisebranche teilt er seine Expertise und Insider-Tipps, um Ihnen unvergessliche Urlaubserlebnisse zu ermöglichen. Mehr über Thomas →