Bußgelder aus dem Ausland: So bleibst du auf der sicheren Seite
Vermeide Überraschungen und erfahre, wie du dich im Ausland vor teuren Strafen schützten kannst.

Bußgelder aus dem Ausland sollten nicht ignoriert werden, da sie in Deutschland vollstreckt werden können, insbesondere wenn sie aus EU-Ländern stammen. Die Vollstreckung geschieht nicht automatisch. Ausländische Behörden müssen beim Bundesamt für Justiz einen Antrag stellen, das dann prüft, ob der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Ist dies der Fall, wird er an den betroffenen Fahrer weitergeleitet. Die Zusendung erfolgt oft in deutscher Sprache, was das Verständnis erleichtert. Von Bedeutung ist die Bagatellgrenze von 70 Euro, unterhalb derer Bußgelder in der Regel nicht über Landesgrenzen hinweg vollstreckt werden. Wenn jedoch zusätzliche Verfahrenskosten entstehen, die den Gesamtbetrag über 70 Euro treiben, kann es dennoch zur Vollstreckung kommen. Es empfiehlt sich, Bußgelder schnell zu begleichen, da in vielen Fällen ein Rabatt auf den Betrag gewährt wird.
Darüber hinaus hat die EU eine Richtlinie zur Verbesserung der Verfolgung von Verkehrsverstößen erlassen, die unter anderem festlegt, dass alle Schriftstücke im Bußgeldverfahren in verständlicher Sprache verfasst werden müssen. Dies soll gewährleisten, dass die Betroffenen genau wissen, worum es geht und welche Konsequenzen eventuell drohen. Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland hingegen nicht vollstreckt werden. Daher ist es ratsam, sich über die spezifischen Regelungen in den Ländern zu informieren, in denen man häufig zu Besuch ist. Ignorieren sollte man die potenziellen Konsequenzen eines Bußgeldbescheids niemals, denn auch eine vermeintlich kleine Geldstrafe kann schnell zu unangenehmen Schwierigkeiten führen.