Deutscher nach 40 Jahren festgenommen – DDR-Vergangenheit holt ihn ein
Überraschende Wendung: Ein Leben in der Gegenwart wird durch alte Schatten der Vergangenheit geprägt.

Ein deutscher Tourist ist während seines Urlaubs im malerischen Riesengebirge in Tschechien von der Polizei festgenommen worden. Anlass für die Festnahme war eine über 40 Jahre alte Entscheidung eines Gerichts, das den Mann im Zusammenhang mit seiner Flucht aus der DDR in den Westen auf eine Liste unerwünschter Personen gesetzt hatte. Diese Festnahme geschah überraschend beim Frühstück in seinem Hotel, was bei seiner Familie für großes Unverständnis sorgte. Gemäß den Ausführungen einer Polizeisprecherin wurde die Maßnahme nach tschechischem Recht durchgeführt, allerdings blieben die genauen Hintergründe der Eintragung auf der Liste im Dunkeln.
In der Rechtslage gibt es Parallelen zu ähnlichen Fällen, bei denen die rechtliche Rehabilitierung von ehemaligen Flüchtlingen oder Verfolgten unvollständig blieb. Anwalt Lubomir Müller erklärte, dass die Aufhebung solcher Einträge von einem Gericht im Einzelfall erfolgen müsse. Interessanterweise wurde die Straftat des unerlaubten Verlassens der Republik mit einem Gesetz von 1990 für nichtig erklärt. Allerdings hatten zahlreiche DDR-Bürger während ihrer Fluchten häufig zusätzliche juristische Vergehen begangen, wie beispielsweise Diebstahl oder Betrug.
Diese unerwartete Festnahme wirft ein Schlaglicht auf die langanhaltenden Folgen vergangener politischer Regime und zeigt, dass selbst Jahrzehnte nach dem Fall der Mauer alte Wunden wieder aufbrechen können. Reisenden wird empfohlen, sich mit der Geschichte und den Rechtsfolgen vertraut zu machen, um während ihres Aufenthalts unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Vor allem in einer Region wie dem Riesengebirge, die für ihre atemberaubenden Landschaften und historischen Sehenswürdigkeiten bekannt ist, kann ein solches Ereignis die Urlaubsfreude erheblich trüben.