Ab 2025: Gasprüfung für Wohnmobile alle zwei Jahre Pflicht
Sichere deine Reisen: Warum du die neue Vorschrift nicht ignorieren solltest und was du dabei beachten musst.

Ab dem 19. Juni 2025 wird die regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen zur Pflicht. Diese gesetzliche Regelung besagt, dass die Prüfung alle zwei Jahre durchgeführt werden muss, unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Der Hauptzweck dieser neuen Vorschrift ist es, die Sicherheit bei der Nutzung von Gasgeräten wie Herd, Heizung und Kühlschrank zu erhöhen und somit potenzielle Unfallrisiken zu minimieren. Besitzer von Freizeitfahrzeugen mit Flüssiggasanlagen haben bis zu diesem Datum Zeit, die erforderliche Prüfung nachzuholen. Wer dies versäumt, muss mit Bußgeldern von bis zu 60 Euro rechnen.
Die Prüfpflicht betrifft alle Fahrzeuge mit installierten Flüssiggasanlagen. Die Prüfung muss unter bestimmten Umständen erfolgen: vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen, vor der Wiederinbetriebnahme sowie anschließend alle zwei Jahre. Diese Regelung basiert auf § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), welche im vergangenen Jahr eingeführt wurde. Mobile Gasgrillgeräte oder Kartuschenkocher hingegen sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß den Richtlinien des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) Merkblatt G607. Eine sorgfältige Durchführung der Gasprüfung trägt dazu bei, sowohl die eigenen Sicherheit als auch die der Mitreisenden zu gewährleisten.